FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Vor dem Vertrag

1Muss der Gegenstand einen bestimmten Wert haben?
Ja, der aktuelle Händlereinkaufspreis Ihres Gegenstandes muss noch mindestens 5.000 Euro betragen. Wir geben Ihnen gerne eine telefonische Vorauskunft über unsere Einschätzung des Wertes. Der endgültige Wert wird aber erst bei einem Vor-Ort-Termin exakt festgelegt. Hieran richtet sich die Höhe der möglichen Kreditsumme.
2Welche Gegenstände kann ich beleihen?
Wir haben uns als Pfandhaus auf technische Gegenstände spezialisiert. Fahrzeuge wie Motorräder, Oldtimer, Boote und Nutzfahrzeuge gehören genau so zu unserem Angebot wie Bau- und Landfahrzeuge, Werkzeuge, Maschinen oder auch Wertpapiere. Wir haben die Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes eines Pfandleihers. Gerne sind wir bereit zu prüfen, ob Ihr Pfandgegenstand zu uns passt. Wir sind spezialisiert auf hochwertige Pfänder.
3Was muss ich zum Termin mitbringen?
Sie kommen mit dem Pfandgegenstand sowie allen Schlüsseln in eine unserer Filialen. Bitte halten Sie darüber hinaus folgende Unterlagen bereit:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) Ihres Pfandobjektes
  • Den aktuell gültigen TÜV-Bericht ( falls vorhanden)
  • Ihren gültigen Personalausweis, oder gültigen Landespass mit gültiger Meldebescheinigung
  • Den Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
  • Sollten Sie nicht rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs sein, muss dieser ebenfalls bei der Vertragsunterzeichnung persönlich anwesend sein, sich ausweisen und sein Eigentum nachweisen können (z.B. Kaufvertrag)
  • Das Fahrzeug-Scheckheft (falls vorhanden)
  • Ggf. Belege über Reparaturrechnungen
  • Ggf. Nachweise für den Wert der Sonderausstattung
  • Zusätzlich bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
  • Nachweis einer Vollkaskoversicherung (nur bei Weiterfahroption)
4Warum reicht der Brief nicht als Eigentumsnachweis?
Der Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist nach Deutschem Recht kein Eigentumsnachweis. Im Zulassungsdokument kann dies auch nachgelesen werden. Wir akzeptieren als Eigentumsnachweis ausschließlich Kaufverträge sowie eines Beleges über die Kaufpreiszahlung. Können Sie Ihr Eigentum über ein anderes adäquates Dokument nachweisen, so akzeptieren wir diese ebenfalls. Im Bedarfsfall behalten wir uns vor, die Eigentumsverhältnisse nachzuprüfen. Durch unsere langjährige Erfahrung und enge Zusammenarbeit mit den Polizei- und Zulassungsbehörden, erkennen wir sofort, wenn es sich um gestohlene Fahrzeuge handelt. Solche Fälle bringen wir zur Anzeige!
5Wie schnell kann ich Geld bekommen?
Wir klären alle Formalitäten bereits im Vorfeld mit Ihnen telefonisch ab. Zum Termin selbst steht dann nur noch die Überprüfung und Bewertung Ihres Pfandobjekts, sowie Ihrer Unterlagen aus. Ist alles korrekt, haben Sie innerhalb von 30 Minuten Ihr Bargeld in der Hand. Bei höheren Beträgen tätigen wir Ihnen die Auszahlung auch gerne durch Überweisung.
6Erhalte ich Bargeld oder Scheck?
Grundsätzlich erhalten Sie bei uns nur Bargeld. Zu Ihrer Sicherheit prüfen wir Bargeld grundsätzlich vor der Ausgabe durch einen von der Deutschen Bundesbank freigegebenen Banknotentester. Bei größeren Auszahlungen können wir Ihnen auch gerne den Betrag mit einer Sofortüberweisung zukommen lassen. Schecks werden bei uns nicht ausgegeben.

2. Während der Vertragslaufzeit

1Wie lange läuft der Vertrag?
Ein Pfandvertrag läuft grundsätzlich 3 Monate. Dies ist gesetzlich geregelt und in allen Pfandhäusern gleich. Vor Ablauf der 3 Monate können wir Ihnen das Darlehen nicht kündigen und unser Geld zurückfordern. Im Gegensatz dazu, haben Sie während der 3 Monate jederzeit die Möglichkeit Ihr Fahrzeug auszulösen. Eine Verlängerung nach Ablauf der 3 Monate ist ebenfalls möglich.
2Wie ist die Zahlungsweise der Gebühren?
Verbleibt Ihr Pfandobjekt in einer unserer Niederlassungen als Pfand, sind die Gebühren 3-monatlich zu zahlen. Wir empfehlen jedoch eine monatliche Zahlungsweise.
3Kann ich den Vertrag verlängern und wie geht das?
Grundsätzlich kann ein Pfandvertrag nach Ablauf der ersten 3 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung ist auch mehrfach möglich. Die durch uns beliehene Summe und der Pfandobjekt-Gegenwert müssen jedoch immer in einem bestimmten Verhältnis stehen.

3. Verwertung

1Ich kann meinen Pfandgegenstand nicht mehr auslösen. Was dann?
Sollte es vorkommen, dass Sie Ihr Pfandgegenstand nicht mehr auslösen können, sind wir auch an diesem Punkt der Geschäftsbeziehung ein fairer Partner.

Bevor es zu einer Verwertung des Pfandes durch eine Versteigerung kommt, geben wir Ihnen 14 Tage die Möglichkeit Ihr Objekt selbst zu verkaufen. Gerne lassen wir Ihnen Bilder zukommen, so dass Sie Verkaufsanzeigen schalten können. Ein potentieller Käufer kann natürlich das Pfandobjekt in unseren Räumen besichtigen. Auch unterstützen wir Sie bei der Vertragsabwicklung.

In aller Regel können Sie durch diese Möglichkeit des Freiverkaufs noch einen realistischen Preis für Ihr Objekt erzielen.

Übersteigt der Verkaufspreis das Darlehen und die angefallenen Kosten steht der Mehrerlös selbstverständlich Ihnen zu.
2Wenn das Pfandobjekt versteigert werden muss.
Ist ein Verkaufsversuch - wie unter Punkt 10 beschrieben - erfolgslos, wird das Pfandobjekt in einer Versteigerung angeboten.

Erst nach Ablauf des Kreditvertrages und einem weiteren Monat Karenz sind wir vom Gesetzgeber berechtigt ihr Objekt zu verwerten. Unsere Versteigerungen werden durch einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes geleitet der auch den korrekten Ablauf überwacht.

Durch unseren Bekanntheitsgrad haben wir einen großen Bieterandrang auf den Auktionen. Dies führt in aller Regel dazu dass auch in der Versteigerung ein guter Preis erzielt wird.

Von dem erzielten Preis wird die Kreditsumme, sowie angefallenen Gebühren für das Darlehen abgezogen. Ein eventueller Mehrerlös wird an Sie ausbezahlt.